Patienteninformation
Für physiotherapeutische Behandlungen ist eine ärztliche Verordnung vom Haus- oder Facharzt mitzubringen.
Wenn Sie diese vorab bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen, wird Ihnen der jeweilige Kassentarif nach absolvierter Therapie rückvergütet (zwischen 30% und 50%).
Aktuell ist die Bewilligungspflicht bis auf Weiteres eingestellt.
Zusammenarbeit mit sämtlichen Krankenkassen
Ist es Ihnen nicht möglich die Therapie in meiner Praxis zu absolvieren, besteht die Möglichkeit durch Verordnung eines Hausbesuches, die Therapie zu hause durchzuführen.
Preiseauskünfte und Tarife erhalten Sie gerne telefonisch bzw. direkt in der Praxis.
Können Termine nicht eingehalten werden, wird um fristgerechte Absage gebeten - bis spätestens 24 Stunden davor - anderfalls müssen diese zur Gänze in Rechnung gestellt werden.
Öffnungszeiten nur nach Terminvereinbarungen!